UNSERE
ÖFFNUNGSZEITEN
- Montag
- 08:00 – 12:00
- 13:00 – 17:00
- Dienstag
- 08:00 – 12:00
- Mittwoch
- 08:00 – 12:00
- 13:00 – 16:00
- Donnerstag
- 08:00 – 12:00
- Freitag
- 08:00 – 10:00
- Sa – So
- Geschlossen
Sowie Termine nach Vereinbarung.
AKUTSPRECHSTUNDE
Unsere Akutsprechstunde richtet sich ausschließlich an Bestandspatientinnen und Bestandspatienten mit einer akuten dermatologischen Erkrankung sowie an medizinische Notfälle.
Eine Vorstellung in der Akutsprechstunde ist nur nach vorheriger ärztlicher Beurteilung möglich. Bitte bringen Sie hierzu einen schriftlichen Nachweis des vorbehandelnden Arztes mit, aus dem die medizinische Dringlichkeit hervorgeht, zum Beispiel:
- eine Überweisung mit entsprechender Dringlichkeitskennzeichnung,
- einen Arztbrief oder Befundbericht, aus dem die Akutsituation bzw. medizinische Dringlichkeit hervorgeht,
- oder einen Vermittlungscode / eine Vermittlungsüberweisung
im Rahmen der Terminservicestelle.
Bitte beachten Sie: Die Akutsprechstunde dient nicht der allgemeinen Terminverkürzung, Routinekontrollen, Hautkrebsvorsorge, Befundbesprechungen oder der Behandlung bereits länger bestehender Beschwerden ohne akute Verschlechterung.
Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden, die nicht bei uns in Behandlung sind, bitten wir, sich zunächst an ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt oder an die Terminservicestelle Tel.: 116117 zu wenden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns vorbehalten, die medizinische Dringlichkeit zu prüfen. Eine Vorstellung in der Akutsprechstunde ist keine Garantie für eine sofortige Behandlung und ersetzt keinen regulären Termin.
Montag
08 – 10 Uhr · 13 – 14 Uhr
Dienstag
08 – 10 Uhr
VIDEOSPRECHSTUNDE
& ARZTTERMINE
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BG-
SPRECHSTUNDE
In unserer BG-Sprechstunde behandeln wir beruflich bedingte oder durch die berufliche Tätigkeit verursachte Hauterkrankungen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Betreuung von Outdoorworkern, also Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig einer erhöhten UV-Strahlung ausgesetzt sind. Dazu gehören die Früherkennung, Diagnostik und Behandlung von Hautkrebs und seinen Vorstufen sowie die Beratung bei berufsbedingten Hautschäden.
Wir behandeln zudem Patientinnen und Patienten mit dem Verdacht auf eine beruflich verursachte oder verschlimmerte Hauterkrankung im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens.
Bitte bringen Sie – soweit vorhanden – eine Überweisung, Unterlagen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit sowie bereits vorliegende Befunde mit.
FÜR HAUT-
ERKRANKUNGEN
Sprechstunde
für Selbstzahlende
und Privatversicherte
In unserer Sprechstunde für privat Krankenversicherte und Selbstzahlende bieten wir Ihnen eine zeitnahe und individuelle dermatologische Beratung und Behandlung an.
Das Angebot richtet sich an Privatversicherte sowie an gesetzlich Versicherte, die Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen möchten.
Je nach Anliegen bieten wir das gesamte Spektrum unserer Praxis an – von der allgemeinen Dermatologie und Hautkrebsvorsorge über ambulante Eingriffe bis hin zu ästhetischen und lasertherapeutischen Behandlungen.
Die Abrechnung erfolgt bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Selbstzahlerleistungen werden vor der Behandlung transparent mit Ihnen besprochen. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe vom jeweiligen Versicherungsvertrag und Tarif abhängt.
Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten
Als zugelassene Vertragsarztpraxis nehmen wir an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Unsere Leistungen für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
Wir sind dabei an die für die vertragsärztliche Versorgung geltenden Vorgaben, Genehmigungen und Abrechnungsbestimmungen gebunden. Nicht jede medizinisch sinnvolle oder gewünschte Untersuchung beziehungsweise Behandlung kann daher automatisch als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder über diese abgerechnet werden.
Welche Leistungen im Einzelfall zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen können, richtet sich unter anderem nach dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, den geltenden Richtlinien und den für unsere Praxis bestehenden Genehmigungen.
Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder für die keine Kostenübernahme besteht, können gegebenenfalls als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) oder Selbstzahlerleistung angeboten werden. Hierüber informieren wir Sie selbstverständlich vor der Durchführung.
Wir bitten um Verständnis, dass auch wir als Vertragsarztpraxis an die geltenden Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Versorgung gebunden sind und hiervon nicht eigenständig abweichen können.
